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Der einzigartige Zahnersatztarif bei Ihrer Innovationskasse

Mann zieht der Frau die Mütze über die Augen - Fotohinweis: © jacoblund iStock.com

Mit unserem neuartigen IK-Selbstbehalttarif, den es bisher noch nicht im gesetzlichen Krankenkassenbereich gibt, profitieren Sie von einer jährlichen Prämie von bis zu 300 Euro.* Diese wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie im Falle der Versorgung mit Zahnersatz eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro tragen. Gestalten Sie so Ihren Krankenversicherungsschutz individuell und sparen damit bares Geld.

Was ist der IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz?

Mit der Wahl zum IK-Selbstbehalttarif beteiligen Sie sich an dem gesetzlichen Kassenanteil bei Zahnersatz in Höhe von maximal 1.000 Euro jährlich. Im Gegenzug erhalten Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr, jeweils nach Ablauf von 3 Monaten nach Beginn des Tarifjahres, auf Ihr Konto ausgezahlt.

Als Zahnersatz gelten die nach den jeweiligen Kapiteln abgerechneten Leistungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA, Teil 5) und ggfs. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Abschnitt F) wie zum Beispiel:

  • Kronen
  • Brücken

Teilnahme

Den IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz kann wählen, wer

  • als Mitglied bei der Innovationskasse versichert ist und
  • seine Beiträge selbst trägt.

Tariflaufzeit

Mit Ihrer Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz nehmen Sie am 1. des auf den Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung folgenden Kalendermonats verbindlich teil. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mit der Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz binden Sie sich zudem für 3 Jahre an diesen Selbstbehalt-Tarif sowie an die Mitgliedschaft bei der Innovationskasse. Alle anderen gesetzlichen Leistungen bleiben bei der Teilnahme beim Zahnersatztarif unberührt. Sie genießen damit weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz bei der Innovationskasse.

Die Teilnahme am IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz endet automatisch mit Ablauf der Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Eine Teilnahme kann danach erneut erklärt werden, mit der dann auch eine erneute Mindestbindung beginnt.

Beispiel

Eingang der Teilnahmeerklärung bei der Innovationskasse11.04.2024
Beginn IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz01.05.2024
Ende IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz30.04.2027

Teilnahmeerklärung

Füllen Sie dazu bitte die Teilnahmeerklärung aus und senden diese an wahltarif@die-IK.de.

*Für die Prämienhöhe gelten die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nach § 53 Abs. 8 Satz 4 SGB V. Die Prämienzahlung in Höhe von 300 Euro im Voraus erfolgt daher zunächst vorbehaltlich einer nachträglichen Änderung nach Bekanntwerden der im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich getragenen Beiträge zur Krankenversicherung. Es gilt die Satzung der IKK - Die Innovationskasse.

Fotohinweis: © jacoblund iStock.com

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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