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IK-Selbstbehalttarif SPAR100: Ihr neuer Wahltarif mit bis zu 100 Euro Prämie

Mensch im Schneidersitz aus Geldschein - Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney

Verzichten, sparen, profitieren

Sichern Sie sich Ihre jährliche Prämie von bis zu 100 Euro für Satzungsleistungen, die Sie aktuell nicht benötigen.

Was ist der Selbstbehalt IK-SPAR100?

Mit dem neuen IK-Selbstbehalttarif SPAR100 belohnt die IK Ihre Eigenverantwortung. Als Mitglied der Innovationskasse erhalten Sie ab dem 01.09.2026 eine Prämie von bis zu 100 Euro jährlich, wenn Sie auf bestimmte Satzungsmehrleistungen verzichten oder im Bedarfsfall einen Selbstbehalt von maximal 120 Euro pro Kalenderjahr tragen.

Das Beste daran: Alle gesetzlichen Grundleistungen bleiben vollumfänglich erhalten - Ihr optimaler Schutz bei der Innovationskasse ist Ihnen garantiert!

Wann erhalte ich die Prämie?

Die Prämie zu den Selbstbehalttarifen wird pro Jahr jeweils zum Beginn des Tarifjahres – also im Voraus – auf das vom Versicherten angegebene Konto ausgezahlt.

Welche Leistungen umfasst der Wahltarif IK-SPAR100?

Wenn Sie den Tarif IK-SPAR100 wählen, leisten Sie im Bedarfsfall einen Selbstbehalt (bis zu 120 Euro kalenderjährlich) bei der Inanspruchnahme folgender Satzungsmehrleistungen:

  • Reiseschutzimpfungen (Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten nach § 19)
  • Präventionskurse (Primäre Prävention & Gesundheitsförderung nach § 20)
  • Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 22)
  • Häusliche Krankenpflege (§ 23)
  • Haushaltshilfe (§ 24)
  • Digitale Versorgungsprodukte (§ 26b)
  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (§ 26c)
  • Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlung (§ 26e)

Besonderes Plus bei der professionellen Zahnreinigung (PZR)

Ihre erste PZR im Kalenderjahr bleibt vom Selbstbehalt unberücksichtigt! Erst wenn Sie darüberhinausgehende zahnärztliche Satzungsleistungen in Anspruch nehmen, greift die Regelung des Wahltarifs.

Wer kann am Wahltarif IK-SPAR100 teilnehmen?

Sie können den Tarif wählen, wenn Sie:

  1. Als Mitglied bei der Innovationskasse versichert sind,
  2. Ihre Beiträge selbst tragen und
  3. nicht am Wahltarif Leistungsfreiheit (§ 16e der Satzung) teilnehmen.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tarifen

Möglich: IK-SPAR100 lässt sich problemlos mit den ärztlichen Selbstbehalttarifen sowie dem Selbstbehalttarif Zahnersatz kombinieren. Zu beachten sind hierbei aber die Höchstgrenzen für die Prämienzahlungen. Nehmen Mitglieder an mehreren Selbstbehalttarifen teil, darf die Prämienzahlung maximal 30 v.H., der vom Mitglied im Kalenderjahr selbst getragenen Beiträge betragen, jedoch nicht mehr als 900 Euro.

Nicht möglich: Eine gleichzeitige Teilnahme am Wahltarif Leistungsfreiheit ist nicht erlaubt (Entweder-oder-Prinzip). Nach Ablauf der Mindestbindungsfrist des Tarifs Leistungsfreiheit ist ein Wechsel zu IK-SPAR100 jedoch möglich.

Hat eine gekürzte Prämie auch Auswirkungen auf die Höhe des Selbstbehaltes?

Ja, wenn die Prämie mangels entsprechender Beitragslast gekürzt wird, verringert sich auch der Selbstbehalt im gleichen Verhältnis.

Beginn, Laufzeit und Bindungsfrist

Beginn: Ihre Teilnahme startet verbindlich am 1. des Kalendermonats, der auf den Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung folgt (ein Widerrufsrecht besteht nicht).

Für Neukunden und Statuswechsler: Diese Regelung gilt in gleicher Weise für Neukunden sowie Personen, die einen Statuswechsel vollziehen (z.B. bei Arbeitgeberwechsel oder Wechsel in eine andere Mitgliedschaftsart.

Mindestbindungsfrist: Mit der Wahl von IK-SPAR100 binden Sie sich für 3 Jahre an diesen Tarif sowie an Ihre Mitgliedschaft bei der Innovationskasse.

Ende: Die Teilnahme endet nach Ablauf der 3 Jahre automatisch. Sie können die Teilnahme im Anschluss einfach erneut erklären.

Beispiel:

Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung: 15.09.2026
Beginn des Tarifs: 01.10.2026 (gilt entsprechend auch bei Beginn als Neukunde/ Statuswechsler zum 01.10.2026)
Automatisches Ende: 30.09.2029

Jetzt Vorteile sichern!

Möchten Sie von der jährlichen Prämie profitieren? Reichen Sie Ihre Teilnahmeerklärung für IK-SPAR100 ganz einfach online unter wahltarif@die-ik.de ein oder lassen Sie sich von dem IK-Service-Team beraten!

Hinweise zur Prämienhöhe 
Gemäß § 53 Abs. 8 Satz 4 SGB V darf die Prämie maximal 20 Prozent Ihrer im Kalenderjahr selbst getragenen Beiträge betragen. Um die volle Prämie von 100 Euro zu erhalten, liegt die geforderte eigene Beitragslast bei mindestens 500 Euro im Jahr. Bei angestellten Beschäftigten (Beitragssatz 18,9 Prozent, Stand 01.01.2026, inkl. Midijob-Regelung) entspricht dies in der Regel einem jährlichen Bruttoentgelt von 10.932 Euro (monatlich 911 Euro). Bei einer geringeren Beitragslast werden die Prämie sowie der maximale Selbstbehalt entsprechend prozentual angepasst.

Hinweis: Da die Auszahlung im Voraus erfolgt, wird die Prämie zunächst unter Vorbehalt überwiesen. Nach Prüfung der tatsächlichen Jahresbeitragslast erfolgt ggf. eine finale Anpassung.

Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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