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IK-Geld-Zurück - Ihre Gesundheit zahlt sich aus

Aus Geldscheinen stilisierter Baum mit Person darunter - Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney
Gesund leben, Geld zurückbekommen – ganz einfach!

Mit dem Wahltarif “IK-Geld-Zurück” der Innovationskasse profitieren Sie doppelt: Wenn Sie und Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen der IK in Anspruch nehmen, bedankt sich die IK mit einer attraktiven Prämie von bis zu 600 € jährlich.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Geld-zurück-Prämie: Bis zu 1/12 Ihrer gezahlten Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag), maximal 600 € pro Jahr.
  • 12 Monate Laufzeit, danach neue Entscheidung möglich.
  • Gilt auch für familienversicherte volljährige Angehörige.
  • Belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten, ohne Risiko und ohne Selbstbehalt.

So funktioniert es

  1. Wahltarif “IK-Geld-Zurück” wählen.
  2. 12 Monate keine Leistungen der IK in Anspruch nehmen.
  3. Prämie erhalten, ganz automatisch.

Wichtig: Eine Kombination mit Selbstbehalt-Tarifen ist nicht möglich.

Jetzt entscheiden & sparen – mit dem IK-Geld-Zurück-Wahltarif.

Für alle, die gesund bleiben wollen und dafür belohnt werden möchten.

Welche Leistungen schließen den Prämienanspruch aus?

Damit Sie Ihre Geld-zurück-Prämie erhalten können, prüfen wir, ob im gewählten Kalenderjahr Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden.

Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

  • Ärztliche & zahnärztliche Behandlungen – ambulant & stationär
  • (Zahn-)Ärztlich verordnete Leistungen, wie:
    • Arzneimittel
    • Verbandmittel
    • Heil- und Hilfsmittel

Die Prüfung erfolgt für Sie als versicherte Person sowie für Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V.

Wichtig: Der Familienverbund wird dabei als eine Einheit bewertet. Das heißt: Alle volljährigen Mitversicherten müssen leistungsfrei bleiben, damit die volle Prämie ausgezahlt werden kann.

Was nicht auf Ihre Geld-Zurück-Prämie angerechnet wird

Gesundheitsbewusstsein zahlt sich doppelt aus. Denn bestimmte Leistungen bleiben beim IK-Wahltarif außen vor, sie gefährden also nicht Ihre Prämie.

Nicht angerechnet werden:

  • Leistungen für familienversicherte Kinder unter 18 Jahren
  • Viele wichtige Vorsorge- und Präventionsangebote

Diese Leistungen bleiben prämienneutral:

Vorsorge & Prävention, z. B.:

  • Impfungen
  • Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Unterstützung der Selbsthilfe

Früherkennungsuntersuchungen, z. B.:

  • Gesundheits-Check-ups für Erwachsene
  • Kinder- und Jugenduntersuchungen
  • organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ausnahme: Ambulante Vorsorgekuren & bestimmte Mutterschaftsleistungen, z. B. medizinische Vorsorge für Mütter/Väter oder Sterilisation, werden angerechnet.

Gut zu wissen: Diese Leistungen sind sogar Teil des attraktiven IK-Bonusprogramms, Sie werden also für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt, nicht bestraft. Bleiben Sie aktiv & vorsorglich, ohne Risiko für Ihre Prämie. Denn wer clever vorsorgt, bekommt bei der IK sogar doppelt etwas zurück. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Bonusprogramm der IK.

Ihre Leistungen bleiben sicher

Auch mit Wahltarif

Keine Einschränkungen, kein Risiko: Mit dem IK-Geld-Zurück-Wahltarif bleiben Sie voll abgesichert. Ihre Versicherungsleistungen ändern sich nicht, Sie genießen weiterhin den umfassenden Schutz der Innovationskasse, wie gewohnt.

Prämienhöhe, Bindung, Gültigkeit und Zeitraum

Mit Ihrer Entscheidung für den IK-Geld-Zurück-Wahltarif beginnt Ihre Teilnahme verbindlich zum 1. Tag des nächsten Kalenderquartals – gerechnet ab dem Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung bei der Innovationskasse.

  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
  • Die Teilnahme ist für 12 Monate verbindlich.

Ein Beispiel:

  • Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung: 01.08.2025
  • Beginn der Teilnahme: 01.10.2025
  • Ende der Tarifbindung: 30.09.2026

Nach Ablauf des Jahres können Sie erneut teilnehmen, wenn Sie möchten – dann beginnt eine neue 12-monatige Bindungsfrist.

Hinweis für Neuversicherte (Oktober–Dezember)

Wer erst zwischen dem 01.10. und 31.12. eines Jahres neu bei der IK versichert ist, erfüllt im laufenden Jahr noch nicht die Teilnahmevoraussetzung („mehr als 3 Monate versichert“). In diesem Fall ist der früheste Teilnahmebeginn der 01.01. des Folgejahres.

Gut zu wissen: Der Wahltarif startet automatisch mit dem passenden Quartal – Sie müssen sich nach Abgabe der Teilnahmeerklärung um nichts weiter kümmern.

Bin ich mit dem Wahltarif an die Innovationskasse gebunden?

Ja, mit der Teilnahme am Wahltarif “IK-Geld-Zurück” sind Sie für 12 Monate an die Innovationskasse gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft während dieses Teilnahmezeitraums ist nicht möglich. Nach Ablauf der Tarifbindung steht es Ihnen frei, erneut teilzunehmen oder zu wechseln.

Wann und wie erhalte ich die Prämie?

Die Auszahlung Ihrer Geld-zurück-Prämie erfolgt im Folgejahr, sobald alle relevanten Leistungsdaten für das jeweilige Kalenderjahr vollständig vorliegen.

Wichtig: Wenn Ihre Teilnahme nicht über ein volles Kalenderjahr läuft (z. B. bei Start im Oktober), wird Ihre Prämie anteilig berechnet – abhängig vom Zeitraum Ihrer Tarifzugehörigkeit und eventueller Leistungsinanspruchnahmen.

Wie hoch ist meine Prämie?

Die Höhe Ihrer Prämie richtet sich nach § 53 SGB V und ist wie folgt geregelt:

  • Maximal 1/12 Ihrer im Kalenderjahr gezahlten Beiträge
  • Zusätzlich begrenzt auf maximal 600 € pro Jahr (laut IK-Satzung)

Gut zu wissen: Die Berechnung erfolgt auf Basis des gesamten Beitrags, also inklusive des Anteils, den z. B. Ihr Arbeitgeber bei Pflichtversicherten übernimmt.

Mitmachen lohnt sich: Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, wird bei der IK belohnt – fair, transparent und ohne Risiko!

Teilnahmeerklärung

Füllen Sie dazu bitte die Teilnahmeerklärung aus und senden diese an wahltarif[at]die-ik[dot]de .

Teilnahmeerklärung zum Ausfüllen

Wahltarif + Kostenerstattung

Ihre smarte Kombi für maximale Freiheit

Sie möchten die Vorteile Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nutzen und gleichzeitig wie ein Privatpatient behandelt werden? Dann kombinieren Sie jetzt ganz unkompliziert den Wahltarif “IK-Geld-Zurück” mit der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V.

So funktioniert es:

Mit der Kostenerstattung treten Sie beim Arzt als Privatpatient auf und zahlen die Behandlung zunächst selbst.

Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

  1. Sie reichen Ihre Rechnung bei uns ein. Wir erstatten Ihnen pauschal 50 % des Rechnungsbetrags (gemäß unserer Satzung).
    Beachten Sie: Die Inanspruchnahme zählt als Leistung und beeinflusst Ihre Prämie im Wahltarif.
  2. Sie behalten die Rechnung für sich. In diesem Fall nutzen Sie die Behandlung privat – und Ihr Prämienanspruch aus dem Wahltarif bleibt bestehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kombination von gesetzlichem Schutz und privatärztlicher Behandlung
  • Volle Entscheidungshoheit: Erstattung nutzen oder Prämie sichern
  • Maximale Flexibilität und Eigenverantwortung

Tipp: Ideal für alle, die sich bewusst für hochwertige medizinische Versorgung entscheiden, ohne auf finanzielle Vorteile zu verzichten.

Hinweis zur Prämienhöhe:
Die Auszahlung richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen gemäß § 53 Abs. 8 Satz 4 SGB V. Die Prämie wird zunächst vorläufig berechnet und im Voraus ausgezahlt, vorbehaltlich einer späteren Anpassung, sobald die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung für den relevanten Zeitraum feststehen. Es gilt die Satzung der IKK - Die Innovationskasse.
 

Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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