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IK-Wahltarif Facharzt

Geldschein zum Menschen im Liegestuhl gefaltet - Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney

Mit dem IK-Wahltarif Facharzt profitieren Sie von einer jährlichen Prämie von bis zu 400 Euro.*, wenn Sie im Fall der fachärztlichen ambulanten Versorgung einen Selbstbehalt von bis zu 800 Euro kalenderjährlich am gesetzlichen Kostenanteil tragen. Gestalten Sie so Ihren Krankenversicherungsschutz individuell und sparen damit bares Geld.

Was ist der IK-Wahltarif Facharzt?

Mit der Wahl zum IK-Wahltarif Facharzt beteiligen Sie sich an dem gesetzlichen Kassenanteil bei fachärztlicher ambulanter Behandlung in Höhe von maximal 800 Euro jährlich. Im Gegenzug erhalten Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 400 Euro pro Jahr, jeweils zu Beginn des Tarifjahres, fortlaufend für die Dauer der Teilnahme am Wahltarif.

Die fachärztliche ambulante Behandlung umfasst dabei alle vom Facharzt in seiner Praxis erbrachten Leistungen sowie die von diesem Facharzt veranlassten weiteren ärztlichen Leistungen (Auftragsleistungen wie z.B. Labordiagnostik). Nicht umfasst sind die vom Facharzt durchgeführten gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen und die vom Facharzt verordneten Leistungen, wie z.B. Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel.

Teilnahme

Den IK-Wahltarif Facharzt kann wählen, wer

  • als Mitglied bei der Innovationskasse versichert ist,
  • seine Beiträge selbst trägt und
  • nicht am Wahltarif nach §16e der Satzung (Leistungsfreiheit) teilnimmt.

Tariflaufzeit

Mit Ihrer Wahl des IK-Wahltarifs Facharzt nehmen Sie am 1. des auf den Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung folgenden Kalendermonats verbindlich teil. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mit der Wahl des IK-Wahltarifs Facharzt binden Sie sich zudem für 3 Jahre an diesen Selbstbehalt-Tarif sowie an die Mitgliedschaft bei der Innovationskasse. Alle anderen gesetzlichen Leistungen bleiben bei der Teilnahme unberührt. Sie genießen damit weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz bei der Innovationskasse.

Die Teilnahme am IK-Wahltarif Facharzt endet automatisch mit Ablauf der Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Eine Teilnahme kann danach erneut erklärt werden, mit der dann auch eine erneute Mindestbindung beginnt.

Beispiel

Eingang der Teilnahmeerklärung bei der Innovationskasse: 09.09.2026
Beginn IK-Wahltarif Facharzt: 01.10.2026
Ende IK-Wahltarif Facharzt: 30.09.2029

Teilnahmeerklärung

Füllen Sie dazu bitte die Teilnahmeerklärung aus und senden diese an wahltarif[at]die-ik[dot]de .

Teilnahmeerklärung für den IK-Wahltarif Facharzt

*Für die Prämienhöhe gelten die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nach § 53 Abs. 8 Satz 4 SGB V. Die Prämienzahlung in Höhe von bis zu 400 Euro im Voraus erfolgt daher zunächst vorbehaltlich einer nachträglichen Änderung nach Bekanntwerden der im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich getragenen Beiträge zur Krankenversicherung. Es gilt die Satzung der IKK - Die Innovationskasse.

Fotohinweis: © Davies Meyer, KI-generiert, Midjourney

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Nutzungshinweise



Der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr. Das System basiert auf Künstlicher Intelligenz (KI) und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bitte beachten Sie: Die KI-generierten Antworten dienen lediglich der ersten Orientierung, sind nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IK.

Bitte geben Sie keine sensiblen persönlichen Daten im Chat ein und beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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