Osteopathische Behandlung

Mann beim Osteopathen - Fotohinweis: © Lacheev iStock.com

Osteopathie gewinnt unter den alternativen Heilmethoden immer mehr an Bedeutung. Dabei wird die Behandlung manuell, d.h. mit den Händen, durchgeführt.

Das Behandlungskonzept beruht auf dem Gedanken, dass eine perfekte Ausrichtung des Körpers, also des gesamten Skeletts, der Muskeln, Sehnen und Gelenke die Blut- und Lymphgefäße in ihre richtige Lage bringt und damit zu einem optimalen Gesundheitszustand führt.

Die Osteopathie ist derzeit keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Versicherte wünschen sich trotzdem dieses Behandlungsverfahren, nachdem damit z.T. beachtliche Erfolge erzielt wurden - auch bei der Behandlung von langwierigen Erkrankungen. Deswegen hat die IKK - Die Innovationskasse eine Kostenübernahme für osteopatische Behandlungen als Mehrleistung in ihrer Satzung geregelt.

Sie wünschen sich eine osteopathische Behandlung?

Das sollten Sie dazu wissen:

  • Die osteopathische Behandlung wird von einem approbierten Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten mit einer Zusatzausbildung zum Osteopathen durchgeführt, wobei die Behandlung auf einer ärztlichen Bescheinigung beruht, die vor der osteopathischen Behandlung durch einen Arzt ausgestellt wurde.
  • Diese Zusatzausbildung muss mindestens 1350 Ausbildungsstunden umfassen. Ist der Leistungserbringer ordentliches Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen, für den die 1350 Ausbildungsstunden Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft sind, gilt der Nachweis für die abgeschlossene Ausbildung als erbracht. Hierzu gehören folgende Verbände:
    • BVO (Bundesverband Osteopathie)
    • bvFO (Berufsverband für funktionelle Osteopathie e.V.)
    • VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.)
    • BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie)
    • ROD (Register der traditionellen Osteopathen Deutschland)
    • ACON (Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik, Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker)
    • VOSD (Osteopathie Schule Deutschland)
    • hpO (Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie)
    • IFAO (Institut für angewandte Osteopathie)
    • AFO (Akademie für Osteopathie)
    • DAOM (Deutsche Akademie für osteopathische Medizin)
    • VFO (Verband freier Osteopathen)
    • DÄGO (Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie)
  • Die IKK - Die Innovationskasse übernimmt je Kalenderjahr und Versicherten höchstens vier Sitzungen, maximal 150,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen dann bei der IKK für eine Erstattung folgende Unterlagen ein:
    • die Rechnung des Osteopathen,
    • eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Arzt die osteopathische Behandlung befürwortet (Diese muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein.),
    • einen formlosen Antrag auf Erstattung und
    • die Erklärung des Osteopathen, dass er Mitglied in einem Berufsverband ist und die Behandlung nach den aktuellen Erkenntnissen durchgeführt hat.

Wie finden Sie einen ausgebildeten Osteopathen?

Ärzte und Physiotherapeuten mit der Zusatzausbildung zum Osteopathen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite www.osteopathenliste.net. Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vor Beginn der Behandlung, ob der Osteopath die Zusatzausbildung in dem geforderten Umfang nachweisen kann.

 Fotohinweis: © Lacheev iStock.com

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