Bonusprogramm
Vorteil für IK-Versicherte!
Mehr Bonus, mehr Auswahl! Das IK-Bonusprogramm. Tun Sie etwas für Ihre Gesundheit - und Ihr Portemonnaie! Denn Gesundheit ist ein hohes Gut, sie bestimmt in jedem Alter unsere Lebensqualität. Die Innovationskasse hilft dabei, sie zu schützen.
Mit dem Bonusprogramm hat die Innovationskasse ein Angebot entwickelt, das die Eigeninitiative bei der Gesundheitsvorsorge honoriert. Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen zahlen sich damit doppelt für Sie aus. Überzeugen Sie sich hier von den Vorteilen des Bonusprogrammes.
Ihr Bonus
Wenn auch Sie oder Ihre Familie etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun wollen, dann nutzen Sie einfach die vielfältigen Vorsorge- und Präventionsangebote der Innovationskasse. Wir belohnen Erwachsene und Kinder mit einem attraktiven Bonus, wenn die
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder
- Leistungen für Schutzimpfungen
nachweislich in Anspruch genommen wurden.
Zusätzlich besteht für jeden Teilnehmer am Bonusprogramm für die Dauer der Teilnahme Versicherungsschutz über einen Gruppenversicherungsvertrag Patienten-Rechtsschutz. Informationen zur Patienten-Rechtsschutzversicherung des Bonusprogramms erhalten Sie auch im zum Download bereitgestellten Flyer mit dem Titel Patienten-Rechtsschutz - Hilfe bei Behandlungsfehlern.
Bonus für Erwachsene
Versicherte, die alle regelmäßigen Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a, 26 sowie die zahnärztlichen Untersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V, soweit sie dazu berechtigt sind, in Anspruch nehmen, erhalten nach ihrer Wahl einen Bonus aus dem unten stehenden Katalog. Die nur teilweise Inanspruchnahme berechtigt zu einem Bonus von bis zu 5 Euro je Maßnahme. Die nachfolgenden Zuschüsse gelten pro Zeitjahr sofern nichts anderes erwähnt ist. In jedem Zeitjahr darf höchstens eine Bonusvariante gewählt werden.
Ab 16 Jahre
- Gesundheitsprämie 120 Euro
- Zuschuss für maximal zwei professionelle Zahnreinigungen von bis zu insgesamt 150 Euro
- Zuschuss zu den Beiträgen einer der nachfolgend aufgeführten privaten Zusatzversicherungen von bis zu 150 Euro
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dread Disease
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Zuschuss zu den Beiträgen einer Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär oder Zahnzusatzversicherung von bis zu 300 Euro
- Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder im Fitnessstudio von bis zu 150 Euro
- Zuschuss für von Hebammen durchgeführte oder veranlasste Geburtsvorbereitungskurse für Männer von bis zu 150 Euro
- Zuschuss für Babyschwimmen von bis zu 150 Euro
- Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von bis zu 150 Euro. Mehr Informationen zum Thema Empfängnisverhütung
- Zuschuss für technische Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung digitaler Inhalte mit Gesundheitsbezug (bspw. Wearables wie Smartwatch oder Fitnesstracker) von bis zu 300 Euro (im Abstand von drei Jahren, sofern keine anderen Boni in Anspruch genommen werden oder wurden). Mehr Informationen zum Thema Wearables
- Zuschuss zu den Kosten einer der selbst beschafften Leistungen folgender Kategorien von bis zu 500 Euro:
- Gestaltung einer aktiven Freizeit mit Anwendungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
- Webbasierte Angebote zur Gesunderhaltung in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung
- Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit oder des Risikos von Dread Disease
- Qualitätsgesicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit einer mindestens tendenziell positiven Bewertung vom IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de).
Bonus für Kinder
Bis 15 Jahre
- Barprämie von bis zu 60 Euro
Bonus für Neugeborene (Baby-Bonus)
Bis 12. Lebensmonat
- Barprämie von bis zu 200 Euro
Es gilt die Satzung der Innovationskasse.
Bestellen Sie Ihr persönliches Bonusheft
Mit Anforderung Ihrer Bonushefte beginnt ab dem Folgemonat Ihr individueller Bonuszeitraum.
Vorsorgeangebote für den Bonus im Überblick
Im Zeitjahr sind die für das jeweilige Lebensalter empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Einen Überblick über die Früherkennungsleistungen und in welchem Lebensalter welche Untersuchungen anstehen, erhalten Sie in den folgenden Tabellen (scrollen oder anklicken):
Weitere Informationen finden Sie auch unter Vorsorgeleistungen und unter Präventionskurse.
Vorsorgeangebote für Frauen | |
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ab 16 Jahre | Zähne halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
ab 18 Jahre | Zähne jährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres |
ab 20 Jahre | Krebsvorsorge Geschlechtsorgane zusätzlich jährlich |
ab 30 Jahre | Krebsvorsorge Brust zusätzlich jährlich |
ab 35 Jahre | Krebsvorsorge Haut zusätzlich alle 2 Jahre Gesundheitsvorsorge zusätzlich alle 3 Jahre ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) |
ab 50 Jahre | Krebsvorsorge Darm zusätzlich jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl Mammographie zusätzlich alle zwei Jahre bis zum vollendeten 75. Lebensjahr |
ab 55 Jahre | Krebsvorsorge Darm zusätzlich alle zwei Jahre okkultes Blut im Stuhl oder Koloskopie (im Abstand von 10 Jahren) |
Vorsorgeangebote für Männer | |
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ab 16 Jahre | Zähne halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
ab 18 Jahre | Zähne jährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres |
ab 35 Jahre | Krebsvorsorge Haut zusätzlich alle 2 Jahre Gesundheitsvorsorge zusätzlich alle 3 Jahre ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) |
ab 45 Jahre | Krebsvorsorge Geschlechtsorgane und Prostata zusätzlich jährlich |
ab 50 Jahre | Krebsvorsorge Darm zusätzlich jährlich Test auf okkultes Blut im Stuhl oder Koloskopie (im Abstand von 10 Jahren) |
ab 55 Jahre | Krebsvorsorge Darm zusätzlich alle zwei Jahre okkultes Blut im Stuhl oder Koloskopie (im Abstand von 10 Jahren) |
ab 65 Jahre | Screening Bauchaorten-Aneurysma einmalig |
Vorsorgeangebote für Kinder | |
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0 bis 14. Jahre | Schutzimpfungen Impfstatus (jährlich) |
bis 12. Monat | Kindervorsorge U1 bis U6 zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden |
bis 24. Monat | Kindervorsorge U7 |
bis 36. Monat | Kindervorsorge U7a |
bis 48. Monat | Kindervorsorge U8 |
bis 64. Monat | Kindervorsorge U9 |
ab 6 Jahre | Zähne halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
bis 14 Jahre | Jugenduntersuchung J1 zur Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes gefährden |
Für Neugeborene und Schwangere (Baby-Bonus) | |
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während der Schwangerschaft | Mutter- und Früherkennungsuntersuchungen aus dem Mutterpass |
bis 12. Monat | Kindervorsorge U1 bis U6 zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden |
bis 12. Monat | Schutzimpfungen für das erste Lebensjahr |
Weitere Informationen zum Baby-Bonus finden Sie auf der Informationsseite.
Fotohinweis: © Andrey Kiselev stock.adobe.com
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