- GesundheitsCockpit (GeCo) Nutzungsbedingungen
- A. Allgemeines
- A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
- A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen
- A.3 Zuständige Aufsichtsbehörden bzgl. des Datenschutzes
- A.4 Rechtsaufsichtsbehörde
- A.5 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
- A.6 Leistungsgegenstand
- A.7 Leistungsvoraussetzungen
- B. Rechte und Pflichten der Nutzer
- C. Rechtliche Bestimmungen
- C.1 Vertragslaufzeit und -beendigung
- C.2 Datenschutz und Datenimport ins GeCo
- C.3 Gewährleistung
- C.4 Haftung
- C.5 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- C.6 Nutzungsrechte
- C.7 Schlussbestimmungen
GesundheitsCockpit (GeCo) Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Regelungen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung des GesundheitsCockpits durch die Versicherten der IKK – Die Innovationskasse dar und gelten zwischen der IKK und den Nutzern.
A. Allgemeines
A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
IKK - Die Innovationskasse, KdöR
Lachswehrallee 1
23558 Lübeck
Telefon: 0385 6373 830
E-Mail: mail@die-ik.de
Internetseite: www.die-ik.de
A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen
Datenschutzbeauftragte der IKK - Die Innovationskasse
Herr Jörg Schröder
E-Mail: dsb@die-ik.de
A.3 Zuständige Aufsichtsbehörden bzgl. des Datenschutzes
Der / Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
Telefax: 0228 997799-5550
A.4 Rechtsaufsichtsbehörde
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228 619-0
Telefax: 0228 619-1870
A.5 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitlich befristete Überlassung des "GesundheitsCockpit" (im Folgenden "GeCo" genannt) durch die IKK - Die Innovationskasse (im Folgenden "IKK" genannt) an ihre Versicherten (im Folgenden "Nutzer" genannt).
A.6 Leistungsgegenstand
Das GeCo ist ein durch den Versicherten selbständig verwendbares digitales Ökosystem im Bereich "E-Health". Es bündelt eine Reihe von digitalen Gesundheitsanwendungen, Programmen sowie Unterstützungs-Apps und ist über die IKK-Service-App in Form einzelner funktionaler Module verfügbar.
Das GeCo beinhaltet zum einen eigene Apps, welche von der IKK und ihren Kooperationspartnern entwickelt wurden, als auch Angebote von Dritt-Anbietern, die ihre Dienste und Leistungen den Nutzern der IKK anbieten. Sofern eine solche Drittanbieter-App im GeCo angesteuert wird, ist dies für den Nutzer entweder durch einen Hinweistext oder durch visuelle Kenntlichmachung ersichtlich; in diesem Fall kommt mit der Akzeptanz der entsprechenden Datenschutzerklärung und der Nutzungsbedingungen des Dritt-Anbieters ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Dritt-Anbieter zustande.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Überlassung des GeCo als solches, in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die IKK behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne Funktionalitäten bzw. Leistungen des GeCos zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken, anderweitig zu modifizieren oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus dem GeCo zu exportieren. Die IKK ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag Unterauftragnehmer einzusetzen.
Das GeCo und / oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen oder beabsichtigter Wartungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass das GeCo und / oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die IKK ist nicht verpflichtet, den Zugang zum GeCo oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.
Vorbehaltlich der Gewährleistungs- und Haftungsregelungen (vgl. C.3 und C.4) treffen die IKK für die Dienste keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen.
A.7 Leistungsvoraussetzungen
Um die Dienste nutzen zu können, muss der Nutzer zunächst diese Nutzungsbedingungen akzeptieren und identifizierter sowie registrierter Nutzer der IKK Service-App sein. Zum Bezug des GeCos ist daher ein Download der IKK-Service-App über die jeweiligen Appstores notwendig. Versicherte müssen das sechzehnte (16.) Lebensjahr vollendet oder die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter zur Nutzung der Dienste eingeholt und der IKK nachgewiesen haben.
Der Zugang zur IKK-Service-App und somit auch zum GeCo erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur GeCo erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des GeCos vorhalten. Er muss sicherstellen, dass sein Smartphone bzw. das Betriebssystem nicht manipuliert und schädlich verändert wurde und nicht gerooted und jailbreaked wird. Vor der Nutzung des GeCos vorgeschaltet ist die Durchführung einer erfolgreichen Identifizierung des Nutzers.
Für die Einrichtung und Nutzung des GeCo muss der Nutzer sich gesondert registrieren. Die Registrierung erfolgt in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert, die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.
- Zu Beginn des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen und die GeCo-Datenschutzerklärung mit weiteren Informationen zum GeCo zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links herunterladen und speichern. Der Nutzer muss zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der GeCo-Datenschutzerklärung bestätigen.
- Als Nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen im GeCo gegenüber der IKK datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird der Nutzungsvertrag für das GeCo beendet.
Nach der Registrierung werden die zum Zweck der Einrichtung des GeCos erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten des Nutzers von der IKK in das GeCo transferiert und wird das Konto des Nutzers angelegt, bevor der Zugang zum GeCo freigeschaltet wird. Die Freischaltung des GeCos wird dem Nutzer im GeCo elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung des GeCos durch die IKK kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der IKK auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen zum Nutzungsvertrag, einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen, überlassen, sodass der Nutzer diese gesondert abspeichern kann.
Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung des GeCos durchgeführt werden.
Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen.
B. Rechte und Pflichten der Nutzer
Die IKK gewährt dem Nutzer den kostenfreien Zugang zu den im GeCo angebotenen Diensten. Es obliegt dem Nutzer, eigenständig Daten einzutragen, um die angebotenen Services bestimmungsgemäß nutzen zu können. Die Nutzung des GeCos ist für alle Nutzer freiwillig.
Der Nutzer muss vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Er darf innerhalb des GeCos nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen richtig sind.
Das GeCo darf nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen, ist verboten. Das GeCo darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden. Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zum GeCo bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Er ist für jeden Zugriff auf das GeCo mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf das GeCo weitergegeben werden.
Es ist verboten, das GeCo für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z. B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm im GeCo gespeicherten Inhalte. Die IKK stellt mit dem GeCo lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Der Nutzer darf keine Inhalte im GeCo speichern, oder speichern lassen, die
- einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind;
- andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;
- gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;
- urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen;
- Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.
Die IKK ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung des GeCos durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des GeCos überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die IKK ihn – soweit erforderlich – zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat.
Die IKK bietet den Nutzern des GeCos einen Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen des GeCos während der üblichen Bürozeiten beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der IKK zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
C. Rechtliche Bestimmungen
C.1 Vertragslaufzeit und -beendigung
Soweit nicht abweichend geregelt, beginnt der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt der Zustimmung der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer. Der Nutzungsvertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt oder anderweitig beendet wird. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der IKK jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn
- die IKK den GeCo-Service einstellt, oder
- das Versicherungsverhältnis des Nutzers bei der IKK endet, oder
- der Nutzer die geänderten und einwilligungsbedürftigen Nutzungsbedingungen (vgl. C.5) nicht akzeptiert, oder
- der Nutzer in der App die Einwilligungserklärung für die Nutzung des GeCo widerruft.
Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus dem GeCo zu exportieren.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
C.2 Datenschutz und Datenimport ins GeCo
Die IKK trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzers bei Bereitstellung des GeCos geschützt und sicher sind. Der Nutzer bleibt während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags Herr über die von ihm ins GeCo eingetragenen personenbezogenen Daten. Allein der Nutzer entscheidet, welche Daten im GeCo gespeichert werden, wer auf die im GeCo gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zu Art und Umfang der im GeCo stattfindenden Datenverarbeitung und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der IKK als Verantwortliche sind in der Datenschutzerklärung für das GeCo geregelt.
Die IKK stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle anwendbaren Rechtsvorschriften zum Datenschutz, insbesondere solche aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den einschlägigen Sozialgesetzbüchern (SGB), eingehalten werden.
C.3 Gewährleistung
Die IKK gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des GeCos. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler im GeCo und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des GeCos keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
Die IKK genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie über den jeweiligen Appstore Updates bereitstellt oder dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
Eine Funktionsbeeinträchtigung des GeCos, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.
Der Nutzer ist verpflichtet, der IKK Mängel des GeCos unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die IKK bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die IKK umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form sowie für die Funktionalität von Anwendungen von Dritt-Anbietern wird keine Gewähr übernommen. Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des GeCos beruhen, das GeCo verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
C.4 Haftung
Die IKK haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die IKK nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die IKK haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden und solche Schäden, die auf der Nutzung von Anwendungen von Dritt-Anbietern basieren. Eine verschuldensunabhängige Haftung der IKK für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen hat die IKK nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der IKK eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der IKK nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die IKK lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Falle eines Datenverlustes haftet die IKK nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den im GeCo gespeicherten Daten nachgekommen ist. Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der IKK angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt. § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt ebenfalls unberührt.
Eine weitergehende Haftung der IKK besteht nicht.
Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der IKK anwendbar und gelten auch für Ansprüche auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB.
C.5 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die IKK ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die IKK informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der GeCo-App. Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die GeCo-App (unter Einstellungen > Nutzungsbedingungen) abrufen. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam.
- die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
- sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
- die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder
- die IKK damit einer für verbindlich erklärten Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat.
Sofern der Nutzer eine einwilligungsbedürftige Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung akzeptiert, endet der GeCo-Nutzungsvertrag mit Ablauf dieser Frist.
C.6 Nutzungsrechte
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am GeCo stehen ausschließlich der IKK – bzw. bei eingebundenen Dritt-Apps den Drittanbietern – zu. Die IKK räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, das GeCo für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen. Im Hinblick auf im GeCo bereitgestellte Apps erstreckt das Nutzungsrecht sich inhaltlich auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Anwendung.
Bei Apps von Drittanbietern richten sich die Nutzungsrechte nach den dort niedergelegten Nutzungsbedingungen, die der Nutzer initial vor erstmaliger Nutzung der Drittanbieter-App akzeptieren muss.
Der Nutzer darf das GeCo nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den das GeCo vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten. Insbesondere ist es untersagt, die Software des GeCos zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software des GeCos oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Der Nutzer ist jedoch zuvor verpflichtet, die IKK um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die IKK dem Nutzer die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, darf er nach vorstehendem Satz 2 verfahren.
C.7 Schlussbestimmungen
Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung des GeCos in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.
Nutzungshinweise
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
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