- Ärztliche Zweitmeinung
- Hartnäckige Schmerzen, ist eine Operation sinnvoll? Ärztliche Zweitmeinung kann helfen
- Oft herrscht Unsicherheit
- Operationen nehmen zu
- Rechtsgrundlagen für die ärztliche Zweitmeinung
- Zusätzliche Leistungen der Krankenkassen
- Mit BetterDoc zur Zweitmeinung
- Stärken von BetterDoc
- Vorteile
- Teilnahme
- #diagnosenorddeutsch: aktuelle Gesundheitsthemen
Ärztliche Zweitmeinung
Hartnäckige Schmerzen, ist eine Operation sinnvoll? Ärztliche Zweitmeinung kann helfen
Orthopädische Leiden sind äußerst schmerzhaft, doch eine Operation ist nicht immer nötig. Eine ärztliche Zweitmeinung schafft Klarheit, die Innovationskasse unterstützt Versicherte dabei.
Oft herrscht Unsicherheit
Gelenkbeschwerden, Rückenleiden oder andere orthopädische Erkrankungen sind schmerzhaft, beeinträchtigend und mitunter sehr langwierig. Das deutsche Gesundheitssystem ist in einem sehr guten Zustand und verfügt über eine hochkarätige medizinische Betreuung, hervorragende Ärzte und Therapiemöglichkeiten. Und doch stoßen Patienten im Laufe ihrer Erkrankung immer wieder an ihre Grenzen.
Die Patienten fragen sich, wer weiterhelfen kann, wenn aus verschiedenen Gründen an der ersten Behandlungsempfehlung gezweifelt wird. Oder sie sind vorsichtig, weil der behandelnde Arzt kein ausgewiesener Spezialist für das Krankheitsbild ist. Oder aber sie sind unzufrieden mit dem Ergebnis der bisherigen konservativen Behandlung, möglicherweise auch frustriert, weil es Komplikationen nach dem orthopädischen Eingriff gibt.
Steht eine Operation an, kommt schnell die Frage auf, ob diese tatsächlich sein muss oder ob es nicht doch andere, konservative Möglichkeiten gibt? Und wenn tatsächlich operiert werden muss, ist unklar, welche Klinik gut ist bzw. welche Operateure richtig gute Behandlungsergebnisse erzielen. Eine ärztliche Zweitmeinung kann hier Klarheit schaffen.
Operationen nehmen zu
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung und der Fachredaktion Science Media Center Germany gGmbH (SMC) aus dem Jahr 2018 konnte im Bereich des Einsetzens neuer Kniegelenksprothesen einige Trends aufdecken: So ist die Anzahl der eingesetzten neuen Kniegelenke seit 2013 um 18,5 Prozent gestiegen und mit dieser ebenfalls die Anzahl der jüngeren Patienten. 2016 bekamen bei den unter 60-Jährigen 31 Prozent mehr Patienten künstliche Kniegelenke eingesetzt als noch im Jahr 2009. Auch hier gibt es keine objektiven medizinischen Faktoren, die diese Steigerung erklären können. Die Zunahme an künstlichen Kniegelenksprothesen ist jedoch nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich problematisch, insbesondere bei jüngeren Patienten. So liegt das Risiko, sich einer Wechseloperation unterziehen zu müssen, bei unter 55-jährigen Männern bei 35 Prozent. Der Einsatz eines ersten Kunstgelenkes sollte deshalb so lange wie möglich mit Hilfe konservativer Therapien heraus gezögert werden.
Rechtsgrundlagen für die ärztliche Zweitmeinung
Vor der Entscheidung für eine Operation wollen viele Patienten einen weiteren Spezialisten hinzuziehen. Über die freie Arztwahl ist das prinzipiell möglich, denn es besteht ein gesetzlicher Anspruch (§ 27b SGB V) auf die ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen und Indikationen. Hierzu zählen bislang Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln, die Gebärmutterentfernung und geplante arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk. Die Ärzte müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein, um eine Zweitmeinung erbringen zu können. Die Webseite des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bietet unabhängige Informationen an: www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung
Zusätzliche Leistungen der Krankenkassen
Krankenkassen können darüber hinaus in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung vorsehen. Das hat die Innovationskasse gemacht: Versicherte mit orthopädischen Krankheitsbildern können schnell, unkompliziert und kostenfrei auf den Service des Kölner Unternehmens BetterDoc zurückgreifen, um einen Spezialisten für die Einholung einer Zweitmeinung zu finden, egal ob wohnortnah oder bundesweit. Das Team von BetterDoc hilft Versicherten der IK beispielsweise bei Anfragen vor geplanten Operationen an Rücken, Hüfte, Knie, Schulter oder Fuß.
"Wir helfen vielen Tausend Patienten im Jahr dabei, einen Spezialisten für die Einholung einer Zweitmeinung zu finden. Eine Zweitmeinung zeigt Behandlungsalternativen auf und gibt Patienten Sicherheit, sich für die richtige Therapie zu entscheiden. Die Patienten sind uns dafür extrem dankbar: Über 95% der gesetzlich Versicherten empfehlen BetterDoc weiter." Firmengründerin Frau Dr. med. Donata von Dellingshausen.
Mit BetterDoc zur Zweitmeinung
Viele Versicherte mit orthopädischen Beschwerden müssen sich zwischen verschiedenen Behandlungsoptionen entscheiden oder möchten sichergehen, dass eine geplante Operation wirklich nötig ist. Die Einholung einer qualifizierten Zweitmeinung kann mehr Sicherheit geben: Durch das Aufsuchen eines auf die Erkrankung spezialisierten Arztes können Fehldiagnosen und unnötige Operationen vermieden werden und wirkungsvolle Therapieansätze aufgezeigt werden.
Wenn eine Operation bevorsteht und der Versicherte eine spezialisierte Klinik und qualifizierte, erfahrene Operateure sucht, kann BetterDoc bei der Suche unterstützen. Denn bei der Behandlung in einer Klinik mit überdurchschnittlich hoher Behandlungsqualität treten Komplikationen bis zu 20 Mal seltener auf.
Stärken von BetterDoc
BetterDoc ist ein im Jahr 2012 gegründetes Familienunternehmen und beschäftigt aktuell 75 Mitarbeiter. Das Unternehmen agiert bei seinen Empfehlungen finanziell unabhängig von Ärzten und Kliniken. Um geeignete Ärzte zu identifizieren, misst und erhebt BetterDoc Qualitätsdaten im Gesundheitswesen und wendet diese am individuellen Patientenfall an. Bei der Recherche werden alle Ärzte und Kliniken in einem vom Patienten gewählten Reiseumkreis berücksichtigt.
Der Dienstleister legt großen Wert auf ein fundiertes Qualitätsmanagement und bezieht sämtliche öffentlich-verfügbare Qualitätsdaten sowie die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Patientenbefragungen in die Recherche mit ein. Zu den öffentlich-verfügbaren Daten zählen beispielsweise Zertifikate, Qualitätsberichte, Fallzahlen und Publikationen.
In den wissenschaftlichen Patientenbefragungen des Unternehmens wird deutlich, dass nach Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bis ein Drittel aller Diagnosen und zwei Drittel aller Therapiepläne korrigiert werden. Auf diesem Weg müssem viele risikoreiche Operationen gar nicht erst stattfinden.
Vorteile
Auf der Suche nach einem Arzt verlassen sich Betroffene oft auf die Empfehlung von Bekannten und Verwandten. Weil für eine Zweitmeinung jedoch ein absoluter Spezialist aufgesucht werden sollte, der sich besonders gut mit der speziellen Erkrankung auskennt, sind Versicherte der IK bei BetterDoc besonders gut aufgehoben. Dort werden Patienten durch ein angestelltes Ärzteteam im gesamten Prozessverlauf intensiv betreut.
So wird zunächst ein genaues Bild von den Bedürfnissen des Patienten gewonnen, bevor die Recherche beginnt. Zudem werden die Spezialisten durch ein spezialisiertes medizinisch-wissenschaftliches Team ausgewählt, das die Qualitätskriterien optimal auf den individuellen Patientenfall anwenden kann. Die Empfehlung von zwei bis drei Spezialisten erfolgt innerhalb von 48 Stunden. Die freie Arztwahl wird hierdurch nicht eingeschränkt. Auf Wunsch unterstützt BetterDoc die Patienten bei der Terminvereinbarung mit den empfohlenen Spezialisten.
Teilnahme
Besteht der Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung, benötigen Versicherte der Innovationskasse einen gültigen Zugangsgutscheincode, den sie über das Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail an praevention@die-ik.de oder telefonisch unter 0385 6373-845 erhalten können. Mit diesem Zugangscode können sich interessierte Versicherte online oder telefonisch an BetterDoc wenden.
#diagnosenorddeutsch: aktuelle Gesundheitsthemen
Im Rahmen von #diagnosenorddeutsch behandelt die IK Gesundheitsthemen, die für alle wichtig sind und geben Tipps, die im Alltag einfach umzusetzen sind.
Fotohinweis: © Rowan Jordan iStock.com
Quellen: www.betterdoc.org/die-ikk; www.kvsh.de/praxis/qualitaet-und-fortbildung/genehmigungspflichtige-leistungen/zweitmeinungsverfahren; www.kvmv.de/patienten/patienteninformationen/zweitmeinungsverfahren
Nutzungshinweise
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
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