Bonusprogramm
Urheberhinweis: © Davies Meyer
Sie möchten am attraktiven Bonusprogramm der Innovationskasse teilnehmen? Dann werden Sie Mitglied bei der IK und profitieren von vielen starken Extraleistungen.
Der IK Superbonus
Individuell und einfach: Wer am neuen IK-Bonusprogramm teilnimmt, bekommt bereits ab der ersten Maßnahme einen Bonus. Jeder, der aktiv Vorsorge- und Gesundheitsbonus kombiniert, erhöht seinen Bonus weiter. Alle, die mit Ausdauer dabeibleiben, können ihren Bonus sogar verdoppeln.
Der Vorsorgebonus
So einfach ist der Start ins neue IK-Bonusprogramm: Ob Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge oder Schutzimpfungen. Sie können bereits ab der ersten Vorsorgemaßnahme einen Bonus ausgezahlt bekommen.
| Alter | 1. + 2. Vorsorgemaßnahme | ab 3. Vorsorgemaßnahme | ab 5. Vorsorgemaßnahme |
|---|---|---|---|
| bis 15 Jahre | 15 Euro Bonus je Maßnahme | 10 Euro Bonus je Maßnahme | |
| ab 16 Jahren | 40 Euro Bonus je Maßnahme | 30 Euro Bonus je Maßnahme | 20 Euro Bonus je Maßnahme |
Bitte beachten Sie, dass nach Einreichen der Nachweise keine weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden können. Damit Sie einen höchstmöglichen Bonus ausgezahlt bekommen, reichen Sie bitte alle Nachweise zu den wahrgenommenen Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen gesammelt ein.
Der Gesundheitsbonus
Wer im Sportverein oder Fitnessstudio fit bleibt und im Vitalcheck auf seinen Körper achtet, wird mit einem Gesundheitsbonus von bis zu 50 Euro im Bonuszeitraum belohnt.
| Aktivcheck | Bonus | Vitalcheck | Bonus | |
|---|---|---|---|---|
| Sportverein oder Fitnessstudio | 25 Euro | + | BMI | 10 Euro |
| Präventionskurs (auch online) | 25 Euro | Nichtraucher | 10 Euro |
Der Kombibonus
Vorsorgebonus + Gesundheitsbonus = Kombibonus! Einfach den Vorsorgebonus mit dem Gesundheitsbonus kombinieren und doppelt profitieren. Wer an allen altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt und zusätzlich einen Aktivcheck (z.B. Mitglied im Fitnessstudio) sowie einen Vitalcheck (z.B. Nichtraucher) nachweist, wird mit dem höheren Kombibonus belohnt.
Der IK Superbonus
Das Beste kommt zum Schluss. Ihre Treue zahlt sich aus, denn die IK führt das SuperBonusjahr ein. Dadurch wird Ihr Kombibonus zum IK Superbonus. Wenn Sie dabeibleiben, verdoppelt sich einmalig im 3. Jahr Ihr Bonus.
| Der Kombibonus | 1. Bonusjahr | 2. Bonusjahr | 3. SuperBonusjahr |
|---|---|---|---|
| bis 15 Jahre | 100 Euro | 100 Euro | 200 Euro |
| zwischen 16 und 34 Jahren | 300 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
| ab 35 Jahren | 350 Euro | 350 Euro | 700 Euro |
Beispiel 1
Max, 35 Jahre, sportlich aktiv und auf seine Gesundheit bedacht. Er nutzt die Angebote der Innovationskasse und holt sich einige Nachweise für das Bonusprogramm:
- Zahnvorsorge wahrgenommen
- Allgemeiner Check-Up beim Hausarzt
- Hautkrebs-Screening gemacht
- Mitglied im Fußballverein (Sportnachweis)
- Unterschrift eines altersentsprechenden BMI
Sein Bonus? 350 Euro im Jahr!
Und das ganz einfach – Nachweise einholen, digital einreichen und Prämie sichern.
Beispiel 2
Lia, 13 Jahre, sportlich aktiv und auf Ihre Gesundheit bedacht. Sie nutzt die Angebote der Innovationskasse und holt sich einige Nachweise für das Bonusprogramm:
- halbjährliche Zahnvorsorge wahrgenommen
- Nachweis der J1 beim Kinderarzt
- Unterschrift eines altersentsprechenden BMI
- Mitglied im Leichtathletikverein (Sportnachweis)
Ihr Bonus? 100 Euro im Jahr!
Und das ganz einfach – Nachweise einholen, digital einreichen und Prämie sichern.
Proteomanalyse
Eine alternative Bonusoption ist die Übernahme der Proteomanalyse im Rahmen des IK-Bonusprogramms: Bis zu 500 Euro Zuschuss zur Proteomanalyse.
Frühzeitig wissen, was dem Körper fehlt - und rechtzeitig handeln. Im Rahmen des Bonusprogramms unterstützt Sie die Innovationskasse auch bei modernen, präventiven Gesundheitsleistungen wie der Proteomanalyse.
Was ist die Proteomanalyse?
Mit diesem innovativen Testverfahren lassen sich bestimmte Krankheiten frühzeitig erkennen - ganz ohne invasive Eingriffe wie Biopsien. Die Analyse hilft dabei, chronische Erkrankungen besser zu verstehen und Therapien individuell anzupassen.
Ihr Vorteil als IK-Versicherter
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für selbst beschaffte Proteomanalysen ab 35 Jahre, bis 34 Jahre erhält man einen Zuschuss von bis zu 300 Euro
- Gilt für bestimmte Krankheiten zur Vermeidung invasiver Maßnahmen oder zur frühzeitigen Therapieanpassung
- Einfach Nachweis einreichen - bequem digital über die IK-App
Gesundheit neu gedacht - mit der Innovationskasse.
Jetzt Bonus sichern, moderne Medizin nutzen und Ihrer Gesundheit einen echten Vorsprung verschaffen!
Mehr Infos dazu finden Sie auf der Informationsseite zur Proteomanalyse.
Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem Patienten-Rechtsschutz, einer besonderen Serviceleistung ohne zusätzliche Kosten. Alternativ zur bestehenden Gruppen-Patientenrechtsschutzversicherung können Bonusprogramm-Teilnehmer bei einer vorhandenen (Patienten-Rechtsschutz-)Versicherung auf Antrag einen Zuschuss von 5 EUR erhalten.
Es gilt die Satzung der Innovationskasse.
Vorsorgeangebote für den Bonus im Überblick
Im Zeitjahr sind die für das jeweilige Lebensalter empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Einen Überblick über die Früherkennungsleistungen und in welchem Lebensalter welche Untersuchungen anstehen, erhalten Sie in den folgenden Tabellen (scrollen oder anklicken):
Weitere Informationen finden Sie auch unter Vorsorgeleistungen und unter Präventionskurse.
| Vorsorgeangebote für Frauen | |
|---|---|
| ab 16 Jahre | Zähne: halbjährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
| ab 18 Jahre | Zähne: jährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge: Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres |
| ab 20 Jahre | Krebsvorsorge Geschlechtsorgane: (jährlich) Klinische Untersuchung (jährlich) Pap-Abstrich (jährlich) |
| ab 30 Jahre | Krebsvorsorge: Brust (jährlich) |
| ab 35 Jahre | Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre) Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre) Gesundheitsvorsorge: ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre) |
| ab 50 Jahre | Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder 2 Koloskopien im Abstand von 10 Jahren) Mammographie: (alle 2 Jahre, bis zum vollendeten 75. Lebensjahr) |
| Vorsorgeangebote für Männer | |
|---|---|
| ab 16 Jahre | Zähne: halbjährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
| ab 18 Jahre | Zähne: jährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge: Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres |
| ab 35 Jahre | Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre) Gesundheitsvorsorge: ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre) |
| ab 45 Jahre | Krebsvorsorge: Geschlechtsorgane (jährlich) Prostata (jährlich) |
| ab 50 Jahre | Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder 2 Koloskopien im Abstand von 10 Jahren) |
| ab 65 Jahre | Gesundheitsvorsorge: Screening Bauchaortenaneurysma (einmalig) |
| Vorsorgeangebote für Kinder | ||
|---|---|---|
| Untersuchung | Kindesalter | Inhalt der Untersuchung |
| U1 | Direkt nach der Geburt | allgemeiner Gesundheits- und Organzustand, Sauerstoffgehalt des Nabelschnurblutes, außerdem Vitamin-K-Gabe |
| Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. bis 3. Lebenstag | Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen (z.B. auch auf Mukoviszidose) | |
| Neugeborenen- Hörscreening bis zum 3. Lebenstag | Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel | |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Blutuntersuchung auf Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen, Nervensystem und Reflexe, außerdem Vitamin-K-Gabe |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | Körperfunktionen, Hörvermögen, kindliche Reflexe, Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks, außerdem Vitamin-K-Gabe, Impfberatung |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | Untersuchung der altersgerechten Entwicklung sowie des Reaktionsvermögens und der Beweglichkeit, Untersuchung von Wachstum, Motorik, und Nervensystem, Impfberatung |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem, Impfberatung |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | Motorik, Koordination, Sinne, Reaktion auf fremde Menschen, Hör- und Sehvermögen, Schieltest und Augenspiegel, Impfberatung |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | Bewegungsverhalten, Sprachentwicklung, Verständnis, Milchzähne, Impfberatung |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | Erkennen von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhältnisstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklung, Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen, Impfberatung |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | Organcheck, umfangreiche Seh- und Hörprüfung, Sprachentwicklung, Selbstständigkeit und Kontaktfähigkeit, Muskelkraft und Zahnstatus, Impfberatung |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | Hör-, Seh-, Sprachfähigkeit, Motorik, Koordination, Verhalten, Impfberatung |
| J1 | 13. bis 14. Lebensjahr | Früherkennung von körperlichen und geistigen Entwicklungsstörungen sowie psychischen und psychosozialen Risikofaktoren, verfrühte oder verzögerte Pubertät, Impfberatung |
| Zahn- Vorsorge | 6. bis 72. Lebensmonat | sechsmalige zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten |
| Zahn- Vorsorge | 6. bis 18. Lebensjahr | halbjährliche zahnärztliche Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Eintragung in das Zahnarztbonusheft ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich) |
| Für Neugeborene und Schwangere (Baby-Bonus) | |
|---|---|
| während der Schwangerschaft | Mutter- und Früherkennungsuntersuchungen: aus dem Mutterpass |
| bis 12. Monat | Kindervorsorge U1 bis U6: zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden |
| bis 12. Monat | Schutzimpfungen: für das erste Lebensjahr |
Weitere Informationen zum Baby-Bonus finden Sie auf der Informationsseite.
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